Arbeitskreis

Aktiv gegen
Menschenhandel

Personen werden durch Zwang, Gewalt oder Ausnutzen von Hilflosigkeit in einem fremden Land zu Tätigkeiten gezwungen. Dazu gehört u.a. Zwangsprostitution, sexuelle Ausbeutung und sklavenähnliche Tätigkeiten. Menschenhandel ist in Deutschland verboten und steht unter Strafe (§§ 232,233 Strafgesetzbuch).

  • Sie unterstützen und beraten Betroffene von Menschenhandel.
  • Sie bieten anonym und dezentral Schutzwohnungen für Betroffene.
  • Sie helfen in Krisen und begleiten Betroffene längerfristig.
  • Sie stehen Betroffenen bei Gerichtsverfahren zur Seite (psychosoziale Prozessbegleitung).
  • Sie vernetzen sich mit Beratungs- und Hilfesystemen sowie Behörden.
  • Sie setzen sich öffentlich durch Advocacy-Arbeit für die Rechte Betroffener ein.
Förter-Barth

Elisabeth Förter-Barth

Referat Örtliche Diakonische Werke
Referat Frauen (Prostitution / Gewaltschutz)

0721 9349 521

efoerter-barth[at]diakonie-baden.de